„Das Ziel von FAKT II ist unter anderem der Erhalt und die Pflege der Kulturlandschaft, der Schutz des Klimas und der natürlichen Ressourcen Wasser, Boden, Luft, der Erhalt und die Verbesserung der Biodiversität sowie die Förderung der tiergerechten Haltung von Nutztieren.“ (Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).
Bis zum 15. Februar 2024 können landwirtschaftliche Betriebe eine FAKT II-Förderung für Maßnahmen im Bereich F3: Precision Farming (teilflächenspezifische N-Düngung) über das FIONA-System beantragen. Hier stellen wir zwei gute Informationsquellen vor:
- In der Broschüre FAKT II-Broschuere.pdf (landwirtschaft-bw.de) ab Seite 31 zeigt das MLR die Fördervoraussetzungen, Auflagen / Verpflichtungen und ergänzende Hinweise für Maßnahmen im Bereich F3: Precision Farming (teilflächenspezifische N-Düngung) auf.
- Das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) führt in Kapitel 8 „FAKT II-Maßnahme F3: Precision Farming (teilflächenspezifische N-Düngung)“ auf den Seiten 28 bis 30 der Broschüre Informationen zu ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT und Greening (landwirtschaft-bw.de) die Zielsetzung und deren Umsetzung, die Auflagen und weitere Vorgaben sowie die Dokumentationspflichten aus.
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